Hartz-IV- Kontoabfrage
Künftig dürfen auch Arbeitsagenturen Konten von Hartz-IV-Empfängern abfragen. Bisher durften das nur Finanzämter, Zoll oder der Polizei.
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Künftig dürfen auch Arbeitsagenturen Konten von Hartz-IV-Empfängern abfragen. Bisher durften das nur Finanzämter, Zoll oder der Polizei.