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Kategorie: Erbrecht

Bugatti vererbt

Manchmal kann erben so schön sein! ;-) Was passiert, wenn ein englischer Arzt niemanden in seine Garage lässt? Richtig, die Anghörigen schauen nach dem Ableben des Arztes selber hinein. Gefunden wurde ein 3 Millionen teurer Oldtimer – ein Bugatti!

Doch was sie dort fanden, war keineswegs irgendein Krempel, sondern ein Millionenschwerer Bugatti Type 57S Atalante aus dem Jahre 1937 in Orginalzustand. Der Wagen wurde nur 17 mal gebaut und erreichte eine Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h und das in einer Zeit wo die meisten Fahrzeuge grade mal halb so schnell waren.

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Erbschaftssteuer steigt – Lieber Schenken als Vererben?

Eine neue Reform der Erbschaftssteuer lässt Erben in Zukunft mehr Steuern zahlen. Bisher wurden Immobilien durch einen Erbfall oder Schenkung bis zur Hälfte ihres Marktwertes versteuert. Doch werden in Zukunft alle Vermögensarten im Erbfall gleich besteuert. Da kommen auf die Erben mehr Ausgaben zu. Wichtig für Eigentümer, die eine Immobilie im Wert von bis zu 400 000 Euro haben, ist, dass bis zu diesem Wert das Erbe steuerfrei ist.

Trotzdem sollte man vorsichtig sein, seine Immobilen zu verschenken, da damit ein großer Teil Freiheit verloren geht. Bei einer Schenkung sollte darauf geachtet werden, dass nicht nur das Wohnrecht sondern auch das Nießbrauchrecht auf Lebenszeit mit übertragen wird.

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