Reform der Rundfunkgebühren beschlossen – Zahlungspflicht für jeden Haushalt
In Magdeburg haben die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer heute (21.10.2010) die Reform der Rundfunkgebühren durchgewunken. Demnach soll diese Abgabe ab 2013 von einer auf Fernseh- oder Radiogeräte bezogenen in eine Pauschalgebühr pro Haushalt umgewandelt werden. Der neu ausgehandelte Rundfunkstaatsvertrag wird den Länderparlamenten demnächst zur „Information“ vorgelegt und soll laut Sachsen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer voraussichtlich am 15. Dezember diesen Jahres unterzeichnet werden. Diese Reform, der rein institutionell (keine Verhinderung durch beispielsweise Länderparlamente oder Volksbegehren) nichts im Wege steht, ist im Grunde genommen eine eingeführte neue Steuer. Jeglicher Verweis auf das Nichtnutzen der Angebote der öffentlich-rechtlichen Medien (ARD mit angeschlossenen Anstalten, ZDF oder Deutschlandradio) bzw. Hinweise auf das Fehlen von Fernseh- und Radiogeräten werden nach dem Willen der Ministerpräsidenten nutzlos sein. Jeder Haushalt, ob diese Angebote nutzend oder nicht, wird monatlich eine Pauschale von 17,98 Euro zu entrichten haben.Hierbei spielt auch für die Initiatoren dieser Regelung keine Rolle, ob es sich beispielsweise bei den Zahlern um einen Singlehaushalte oder eine städtische Fünfer-WG handelt, der Gebühr fehlt folglich die Erhebungsgerechtigkeit. Für einen...
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