Hartz-IV- Kontoabfrage
Künftig dürfen auch Arbeitsagenturen Konten von Hartz-IV-Empfängern abfragen. Bisher durften das nur Finanzämter, Zoll oder der Polizei.
Hartz IV und Arbeitslosengeld II. Das sind Ihre Rechte
Ein Verdacht auf einen sogenannte Leistungsmissbrauch soll zukünftig schon ausreichen, um Konten von Erwerbslosen zu durchleuchten. Nach einigen Zeitungsberichten werden die Konten sogar ohne Wissen der Betroffenen überprüft. Eine Auskunftspflicht besteht für die Argentur nicht.
Mehr interessante Fakts zu diesem Thema im Hartz IV -Blog.
Wahnsinn und wieder ein Schritt mehr in Richtung „Big Brother watching you“…
Wie mehr nackig soll man sich noch machen, wenn man keinen Job hat???
super , da wird doch schon der falsche Haarschnitt ein Grund sein, dass Konto zu durchleuchten…